praxisorientiert


Gut zu wissen!

Unterhaltspflichten Lohnpfändung

Unterhaltspflichten haben eine enorme Auswirkung auf die Pfändungsberechnung und falsch berücksichtigte Unterhaltspflichten  können Haftungsfolgen für den Dienstgeber nach sich ziehen.

 

Daher sollten Sie sich Unterhaltspflichten iVm. Lohnpfändung (sowie jede Änderung und insbesondere den Wegfall von Unterhaltspflichten) immer schriftlich vom Dienstnehmer bestätigen lassen.

 

 

 

 

 TIPP: Sollte der Dienstnehmer nicht wissen, für welche Personen er unterhaltspflichtig ist, kann er dahingehend die Hilfestellung einer Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. 


geringfügige Beschäftigung

Überschreitet bei einem Dienstnehmer (freien Dienstnehmer) das Entgelt aus all seinen Beschäftigungsverhältnissen nach dem ASVG die Geringfügigkeitsgrenze in einem Kalendermonat, hat er Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge auch von den geringfügigen Entgelten zu entrichten. Diese Dienstnehmerbeiträge werden durch die ÖGK im Nachhinein an den Dienstnehmer zur Zahlung vorgeschrieben.

 

Auch in der Lohnsteuer kann es bei parallelen Dienstverhältnissen zur Nachversteuerung im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung kommen.

 

 

TIPP: Bei geringfügigen Dienstverhältnissen wäre es daher sinnvoll, den Dienstnehmer auf diese mögliche Nachversteuerung und nachträgliche Beitragsvorschreibung hinzuweisen. 


Neuerungen Personalverrechnung 2024

 

Nachstehend ein Überblick über relevante Neuerungen im Bereich der Personalverrechnung:

 

  • Aufgrund der Steuerreform und der Abschaffung der kalten Progression gibt es 2024 wieder eine neue Lohnsteuertabelle. Zudem ändern sich auch die AVAB/AEAB und die Verkehrsabsetzbeträge.
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag sinkt von 0,34 % auf 0,32 % (OÖ)
  • Eltern-Karenzen (sofern keine Ausnahmeregelung besteht, bspw. „Alleinerziehend lt. MSchG“) gelten nunmehr ab dem 22. Lebensmonat des Kindes nicht mehr als gesetzliche Karenz, sondern als freiwillige Karenz. Diese Neuregelung betrifft Geburten ab 1.11.2023
  • Elternteilzeit: Vereinbarung nunmehr bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes möglich
  • Anpassung der Sozialversicherungswerte (bspw. Geringfügigkeitsgrenze 2024: Euro 518,44)
  • Pflegefreistellung: nunmehr auch zur Pflege naher Angehöriger ohne gemeinsamen Haushalt und zur Pflege von Personen im gemeinsamen Haushalt auch wenn diese keine Angehörigen sind
  • Neu eingeführt wird Anspruch für Arbeitnehmer bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr freigestellt zu werden um ein Kind bei Rehaaufenthalt zu begleiten (Voraussetzungen: Kind unter 14 Jahre, stationärer Aufenthalt in Rehabilitationseinrichtung). Während dieser Zeit ist ein Antrag auf Pflegekarenzgeld beim Sozialministeriumservice zu stellen
  • Entfall der Altersteilzeit in Form einer Blockzeitvereinbarung.
  • Steuerfreie Zuschläge für Überstunden: Erhöhung Steuerfreibetrag von max.  Euro 86,00 für die ersten 10 Überstd. (2023) auf max. Euro 200,00 für die ersten 18 Überstd. (2024 + 2025). Laut aktueller Ansicht des BMF müssen aber für Überstunden, die im Jahr 2023 geleistet worden sind und im Jahr 2024 ausbezahlt werden, noch die „alten“ Grenzen verwendet werden.
  • Teuerungsprämien können nach aktuellem Stand ab 2024 nicht mehr nach § 124b Z.408 EStG ausbezahlt werden. Damit entfallen auch die Befreiungen bzgl. SV, BV, DB, DZ, Kommst etc. Nachfolgeregelung ist die Mitarbeiterprämie. Arbeitgeber haben damit die Möglichkeit, den Beschäftigten zusätzlichen Arbeitslohn bis Euro 3.000 steuer- und abgabenfrei zu gewähren. Allerdings muss die Mitarbeiterprämie im vollen Umfang aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift, d.h. aufgrund eines Kollektivvertrages oder einer Betriebsvereinbarung, die aufgrund besonderer kollektivvertraglicher Ermächtigung abgeschlossen worden ist, erfolgen. Bei Fehlen eines Betriebsrates kann die Zahlung erfolgen, wenn eine vertragliche Vereinbarung für alle Arbeitnehmer vorliegt.  
  • Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird von 6,00 % auf 5,90 % abgesenkt.
  • Erhöhung Dienstgeberabgabe von 16,4 % auf 19,4 % (bei mehreren geringfügig Beschäftigten)
  • Zuschuss für die Kinderbetreuung: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern diesen Zuschuss steuerfrei gewähren (Voraussetzungen: Altersgrenze Kind zu Jahresbeginn 14 Jahre, jährliche Betragsgrenze Euro 2.000,00, ausgefülltes Formular  L35, Zahlung direkt an Kinderbetreuung)
  • Home-Office-Sonderregelungen werden ins Dauerrecht übernommen
  • Angemessenheitsprüfung SEG-Zulagen unabhängig vom KV notwendig: für die Steuerbegünstigung muss das Ausmaß der SEG-Zulage angemessen sein, weil es auf den wahren wirtschaftlichen Gehalt ankommt und nicht allein auf die Bezeichnung und Höhe laut KV. Es braucht unbedingt einen sachlich vertretbaren Zusammenhang zwischen dem Ausmaß der erheblichen zwangsläufigen Verschmutzung, der außerordentlichen Erschwernis oder der besonderen zwangsläufigen Gefährdung einerseits und der Höhe der SEG-Zulage andererseits.
  • Die Lohnkontenverordnung wurde geändert und präzisiert die in das Lohnkonto aufzunehmenden Unterlagen
  • Erhöhung Antrittsalter Alterspension für Frauen (siehe Tabelle unten):

Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2022: A-Z der wichtigsten Neuerungen für Personalisten

 

In der Kurzinfo-Übersicht habe ich die für die tägliche Personalverrechnungspraxis wichtigsten Aussagen des Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlasses für Sie zusammengefasst.

 

In diesen LStR-WE wurden insbesondere Änderungen aufgrund (a) der Lohnkonto-VO und (b) der aktualisierten Effektivtabellen sowie wesentliche höchstgerichtliche Entscheidungen eingearbeitet.

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So stufen Sie Ihre Mitarbeiter korrekt in den Kollektivvertrag ein

 

  • Was ist ein Kollektivvertrag?
  • Welcher Kollektivvertrag ist bei meinen Mitarbeitern anzuwenden?
  • Was bedeutet das Günstigkeitsprinzip?
  • Wie gehe ich bei einer Einstufung vor?
  • Wie stufe ich bei unterschiedlichen Tätigkeiten korrekt ein?
  • Welchen Einfluss haben Vordienstzeiten?
  • Welche Arten von Entgelterhöhungen kann der Kollektivvertrag vorsehen?

 

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ARS Akademie

Lohnpfändung - anhand von Beispielen & Praxisfällen


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Factsheet_Lohnpfändung - anhand v. Beisp
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Ausbildung zum zertifizierten HR-Manager | ARS

Gerüstet für die aktuellen Anforderungen

In Zusammenarbeit mit der #ARS und dem Trainerteam haben wir diesen Lehrgang neu gestaltet, und den Anforderungen des aktuellen HR Managements angepasst. Nicht nur Human Ressourcen, sondern vor allem Human Relations stehen bei uns im Mittelpunkt! Schauen Sie sich gleich unsere neuen hybriden Ausbildungsformate an, die Sie zusätzlich zur inhaltlichen Weiterbildung auch methodisch mit dem Bedarf der Unternehmen in der Post-Corona-Zeit vertraut machen. Wir freuen uns über Ihr Interesse, Ihre Weiterempfehlung und natürlich Ihre Anmeldung!



BMD Personalverrechnungslehrgang ONLINE & PRÄSENZ



Gesamtreform-Exekutionsrecht 2021 (GREx)

 

Ziel der GREx ist, dass Gläubiger offene Forderungen zukünftig auch tatsächlich erhalten. Dies bedeutet, dass aufgrund der Grex...

  • Vermögenswerte der Schuldner künftig effizienter, unbürokratischer und rascher verwertet werden können,
  • eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners früher erkannt wird und
  • daher auch frühzeitig ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden kann.
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Praxistipp Ing.Mag. Patka.pdf
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Praxistipp von StB Ing. Mag. Ernst Patka, Personalrechtsexperte und Inhaber einer WT-Kanzlei, GPLA Erfolgs-Coach, Payroll- und Unterentlohnungs-Check-Experte; Fachautor, Chefredakteur der „Personalverrechnung für die Praxis“; Vortragender bei ARS, BÖB, Business Circle, WIFI, Dozent an einer FH, zahlreiche Vorträge in WT- und Rechtsanwaltskanzleien sowie in Unternehmen.


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Home-Office: Werbungskosten Veranlagungsjahre 2020 bis 2023

 

Das steuerliche Home-Office-Paket hat - vorerst befristet bis 31.12.2023 - Möglichkeiten geschaffen, dass zusätzliche 

  • Werbungskosten und
  • abgabenfreie Zuwendungen des DG

steuerlich geltend gemacht werden können. 

 

In diesem Artikel wird schwerpunktmäßig die Situation jener im Home-Office arbeitenden Dienstnehmer analysiert, die kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer haben. 

 

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Sonderfreistellung für Schwangere mit Körperkontakt: Antworten auf die 7 wichtigsten Praxisfragen

 

Schwangere, die beruflich physischen Kontakt mit anderen Personen haben, sind ab der 14. Schwangerschaftswoche - wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind - bei voller Entgeltfortzahlung freizustellen

 

Der Dienstgeber erhält die während der Freistellung an die Dienstnehmerin bezahlten Entgelte zzgl. der Gehaltsnebenkosten ersetzt

 

Die häufigsten Fragen aus der Praxis, beantworte ich in diesem Beitrag. 

 

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Interview "Arbeitnehmerveranlagung bei Geringverdienern?"

(ORF 03/2020)


Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2020: Die wichtigsten Neuerungen, die Personalisten kennen sollten

 

 

In diesem Kurzinfo-ABC habe ich für Sie die wichtigsten Aussagen des LStR-WE 2020 zusammengefasst, insbesondere die folgenden Neuerungen und Änderungen:

  • aktuelle gesetzliche Neuerungen aufgrund des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020, sowie aufgrund diverser COVID-19-Gesetze;
  • aktualisierte Effektivtabelle sowie
  • wesentliche höchstgerichtliche Entscheidungen.
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Praxiswissen rund um die Kündigung im Krankenstand!

 

Sie beabsichtigen einen Mitarbeiter im Krankenstand zu kündigen, 

welche Auswirkungen hat die Kündigung zur sogenannten "Unzeit"?

  • Besteht im Krankenstand ein Kündigungsschutz?
  • Was ist hinsichtlich "Zugang der Kündigung" zu beachten?
  • Welche Auswirkung hat die Kündigung im Krankenstand auf        die Entgeltfortzahlung?
  • Entsteht nach dem arbeitsrechtlichen Ende bei Beginn eines neuen Arbeitsjahres wieder ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch?

Der Artikel beinhaltet Hinweise, was sich Unternehmer überlegen sollten, bevor sie Mitarbeiter im Krankenstand kündigen.

 

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Was ist beim E-Auto als Firmen-Kfz zu beachten?

 

In diesem Artikel, behandle ich für Sie Themen, die im Alltag der Personalisten derzeit besonders aktuell sind:

  • Die wichtigsten steuer- und lohnabgabenrechtlichen Besonderheiten betreffend E-Auto als Firmen-Kfz
  • Vorteilhaftigkeitsvergleich E-Auto | Kfz mit Verbrennungsmotor
  • Wissenswertes rund ums E-Auto

Der Artikel beinhaltet Hinweise, was sich Unternehmen überlegen sollten, bevor sie sich entschließen auf E-Autos als Firmen-Kfz umzusteigen. 

 

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Interview "Fachkräftemangel in der Personalverrechnung"

(RW-Aktuell 9/2019)

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RW Aktuell Passegger September 2019.pdf
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Wissenswertes rund um das Thema Lohnpfändung (serie)

 

In einer 6-teiligen Serie, beantworte ich für Sie ua. nachfolgende Fragen, die in der Praxis bei der Lohnpfändung

immer wieder auftauchen:

  • Wie kommt es zu einer Lohn- und Gehaltsexekution?
  • Welche Pflichten treffen Sie als Dienstgeber?
  • Drittschuldnererklärung?
  • Wie wird die Pfändungsberechnungsgrundlage ermittelt?
  • etc.
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PVP Artikel Passegger Jänner 2020.pdf
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PVP Artikel Passegger Februar 2020.pdf
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PVP Artikel Passegger März 2020.pdf
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PVP Artikel Passegger Juni 2020.pdf
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PVP Artikel Passegger Juli 2020.pdf
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PVP Artikel Passegger Juli (2) 2020.pdf
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Wie ist ein nicht verbrauchtes Urlaubsguthaben beim Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit (oder umgekehrt) „umzurechnen“?

 

Wie sind offene Urlaubsansprüche bei einer Änderung des Beschäftigungsausmaßes zu behandeln?

 

In dieser 2-teiligen Artikelserie informieren wir Sie über

 

Teil 1) die Grundzüge des Urlaubsrechts;

 

Teil 2) die Umrechnung von offenen Urlaubsansprüchen bei

einer Änderung des Arbeitszeitausmaßes

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PVP Artikel Passegger November 2019.pdf
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PVP Artikel Passegger Dezember 2019.pdf
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Wissenswertes rund um die Förderung von Ersatzkräften während der Elternteilzeit!

 

Suchen Sie eine Ersatzkraft während sich Ihr/e Dienstnehmer/in

in Elternteilzeit befindet?

 

Das Arbeitsmarktservice kann Sie dabei mit Zuschüssen gem. § 34 AMSG unterstützen. 

 

Im nachstehenden Fachartikel informieren wir Sie praxisorientiert über diese Förderungsmöglichkeit. 

 

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Wissenswertes rund um eine Fördermöglichkeit für Berufspendler!

 

Wussten Sie, dass Sie als Tages- oder Wochenpendler unter bestimmten Voraussetzungen einen …

 

a)   Zuschuss für Fahrtkosten erhalten, wenn Sie die Strecke

    Wohnung ð Arbeitsstätte mit dem Privatfahrzeugen zurücklegen?

 

b)    Öko-Bonus“ beantragen können, wenn Sie als „Öko-Pendler“ die Strecke Wohnung  ð Arbeitsstätte mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zurücklegen?

  

Im Fachartikel informieren wir Sie praxisorientiert über diese Förderungsmöglichkeiten. 

 

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Diverse Bundesländer bieten diese Förderung an (die Bezeichnung der Förderung ist abhängig vom Bundesland).


Interview "Personalverrechner Rechtsexperten im Betrieb"

(LT1 11/2018)

 

 

 

Für die Korrektheit und Aktualität der Daten wird keine Haftung übernommen.